01. Beitragssätze:
AHV/IV/EO unverändert
Beiträge AN/AG je
5,05%
BVG/PK gemäss
Beschluss der betreffenden Vorsorgeeinrichtung:
-tendenziell ist mit
einer Beitragserhöhung zu rechnen!
Für die Abdeckung des
Invaliditätsrisikos mussten die Versicherer den Prämiensatz
durchschnittlich um einen Drittel anheben; auch in autonomen
Pensionskassen müssen wegen der starken Zunahme von IV-Renten diesbezüglich
Anpassungen erfolgen.
In Bezug auf das
Alterssparen werden vielfach entweder die Beiträge erhöht oder die
Leistungen nivelliert.
Mindestzinssatz auf
Altersguthaben der Aktivversicherten
aus BVG -Normversicherung pro 2005: 2,25%
- BVG
Alterskonten (Schattenrechnung)
- Verzinsung der Einkaufssummen
und Sparbeiträge in der Berechnung des Mindestbetrages bei Austritt
- Verspätete
Auszahlung der Austrittsleistung (+0,25%)
Keine
Wirkung auf:
- Vorsorgepläne,
nach dem Leistungsprimat oder versicherungstechnisches Beitragsprimat
(Rentenkasse)
-
Berechnung des Deckungskapitals auf
die laufenden Renten (sind nach wie vor zum technischen Zinssatz von in der
Regel 4% zu verzinsen!)
-
Berechnung des Umwandlungssatzes!
UVG
Moderate Beitragserhöhung in Sicht:
- Branchenspezifisch
dürfte mit Prämienerhöhungen zu rechnen sein
- Die
SUVA hat zudem angekündigt, dass sie den Teuerungsausgleich auf die
UVG-Renten nicht mehr aus den Wertschriftengewinnen zu bestreiten vermag.
- Deshalb
wird – vorerst befristet bis und mit 2006 – auf der Nettoprämie ein Zuschlag
von 7% für den Teuerungsausgleich auf Unfallrenten erhoben.
KVG/OKP
Per 01.
Januar 2004 werden pro Kalenderjahr erhöht:
- Die
Jahresfranchise von Fr. 230.—auf neu Fr. 300.—
- Der
Maximalbetrag für den Selbstbehalt von Fr. 600.—auf Fr.
700.—
Zudem werden die Prämien
– im Vergleich zu den Vorjahren allerdings weniger stark –
angehoben. Zugleich werden die Rabatte für Versicherte mit höherer
Wahlfranchise reduziert. Da zudem die Prämienregionen einheitlich definiert
werden, kann es für Versicherte, die in ihrer Krankenversicherung in eine
teurere Region kommen, zu empfindlichen Aufschlägen kommen.
02.
Rentenerhöhung:
AHV keine
Rentenanpassung (Ausgleich der Teuerung
per 2004
Frauen ab Jahrgang 1942 können die AHV-
Rente neu auch zwei Jahre im voraus beziehen!
IV keine
Rentenanpassung (Ausgleich der
Teuerung per 2004
Aber Wechsel des Taggeldregimes:
neu
zivilstandsneutral 80% des letztversicherten
Verdienstes + ggf. Kindergeld Fr. 18.--/Tag
EO keine
Anpassung der „Taggelder“ gemeldet
ALV keine
Anpassung der Entschädigungen gemeldet
BVG Teuerungsanpassung
der im Jahr 2000 erstmals
ausgerichteten Hinterlassenen- und
Invalidenrenten um 1,7%.
Sobald aber neben den obligatorischen BVG-
Leistungen auch solche aus dem ausser-
überobligatorischen Bereich fliessen, muss keine
Anpassung erfolgen; für übrige BVG-Renten später
(gleichzeitig mit AHV/IV-Renten)
UVG Teuerungsanpassung
später, gleichzeitig mit
AHV/IV-Renten
03.
Änderung bei der Bemessung des
Invaliditätsgrades:
Die
Bemessung des Invaliditätsgrades – der bestimmt, ob Betroffenen eine ganze
Rente oder nur einen Anteil davon erhalten – bleibt unverändert!
Invaliditätsgrad bisher:
Ein-Viertel-Rente ab 40%
Invaliditätsgrad neu ab Jan. 2004:
Ein-Viertel-Rente ab 40%
Invaliditätsgrad bisher:
Halbe Rente ab 50%
Invaliditätsgrad neu ab Jan. 2004:
Halbe Rente ab 50%
Invaliditätsgrad bisher:
Halbe Rente ab 50% - 66 2/3%
Invaliditätsgrad neu ab Jan. 2004:
Drei-Viertel-Rente ab 60 und 70%
Invaliditätsgrad bisher:
Ganze Rente ab 66 2/3 %
Invaliditätsgrad neu ab Jan. 2004:
Ganze Rente ab 70%
Mit der
4. IVG-Revision wird die Drei-Viertel-Rente eingeführt (Anspruch auf
Drei
Viertel des Betrages der ganzen Rente, wenn IV-Grad zwischen 60 und 70%)
Die
anderen Änderungen, zum Beispiel Kürzungen der Rente in Härtefällen,
sind
unter
www.bsv.admin.ch
einzusehen.
Aufhebung der Ehegattenrente für alle ab 2004 neu entstehenden IV-Fälle!
Nach bisherigem Recht zugesprochene Zusatzrenten werden auch nach
Inkrafttreten der 4. IVG-Revision unter den bisherigen Voraussetzungen
weitergeführt.
|